Wer eine Erbschaft aus dem Ausland erhält, muss besondere steuerliche Regelungen beachten. Grundsätzlich gilt, dass deutsche Staatsbürger und in Deutschland ansässige Personen Erbschaften weltweit versteuern müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das geerbte Vermögen in Form von Bargeld, Immobilien oder Wertpapieren vorliegt. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das in Verbindung mit internationalen Abkommen die steuerliche Behandlung regelt.
Doppelbesteuerung vermeiden
Eine wichtige Herausforderung bei ausländischen Erbschaften ist die Gefahr der Doppelbesteuerung. Viele Länder haben spezielle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland abgeschlossen, die verhindern sollen, dass dieselbe Erbschaft zweimal besteuert wird. In Erbschaft aus dem Ausland versteuern der Praxis bedeutet dies, dass bereits im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann. Ohne diese Abkommen könnten Erben erheblich höhere Steuerlasten tragen, was eine sorgfältige Prüfung der internationalen Steuerregelungen erforderlich macht.
Bewertung des geerbten Vermögens
Die korrekte Bewertung des ausländischen Vermögens ist entscheidend für die Steuerberechnung. Immobilien im Ausland müssen beispielsweise nach den dort geltenden Marktwerten bewertet werden, während Bankguthaben und Wertpapiere zum aktuellen Wechselkurs in Euro umgerechnet werden. Diese Bewertung wird dann als Bemessungsgrundlage für die deutsche Erbschaftsteuer verwendet. Fehlerhafte Angaben können zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen, weshalb viele Erben professionelle Steuerberater hinzuziehen.
Steuerklassen und Freibeträge
Wie bei inländischen Erbschaften unterscheiden sich auch bei ausländischem Vermögen die Steuerklassen und Freibeträge. Ehegatten und Kinder genießen höhere Freibeträge und günstigere Steuersätze als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Diese Regelungen wirken sich direkt auf die Höhe der zu zahlenden Erbschaftsteuer aus. Bei komplexen Familienverhältnissen und multinationalen Erbschaften lohnt sich eine detaillierte steuerliche Planung, um die Freibeträge optimal zu nutzen und Steuerlasten zu minimieren.
Praktische Tipps für Erben
Erben aus dem Ausland sollten frühzeitig Informationen über die steuerlichen Pflichten einholen. Dazu gehört die Meldung der Erbschaft beim zuständigen Finanzamt, die Dokumentation aller Unterlagen aus dem Ausland und gegebenenfalls die Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalt. Besonders bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz im Ausland kann eine vorausschauende Planung nicht nur Steuern sparen, sondern auch rechtliche Risiken reduzieren.